Heilerziehungspfleger/-in
Für die Fachschule für Sozialwesen liegt für alle Ausbildungsgänge eine AZAV-Zertifizierung vor. Interessierte Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die Jobcenter gefördert werden, sind herzlich eingeladen, sich an unserer Schule zu bewerben.
Im Rahmen der Fachrichtung Heilerziehungspflege qualifizieren sich die Auszubildenden für die Arbeit in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die Ausbildung befähigt die Heilererziehungspfleger/-innen dazu, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, ambulanten sowie in offenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Heilerziehungspfleger/-innen, zum Beispiel in Beratungsstellen oder in rehabilitativen Einrichtungen.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerber/-innen mit ausländischem Schulabschluss müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 (oder höher) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit Abschlusszertifikat nachweisen. Dieses Erfordernis besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft – also auch für deutsche Staatsbürger/-innen, die ihren letzten Schulabschluss im Ausland erworben haben.
Für alle Bewerber/-innen gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
1. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).
2. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis.
3. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit*
4. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I und das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind.
5. Möglichkeit
Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder Allgemeine Hochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung*.
*Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.
Hauptschulabschluss
Eine Zulassung mit Hauptschulabschluss ist nur statthaft, wenn es nicht genügend Bewerber/-innen mit Sek.-1-Abschluss gibt. Nur wenn dieser Fall eintritt, wird zunächst ein Eignungsfeststellungsverfahren eröffnet und im Anschluss seitens der Schulaufsichtsbehörde über die Zulassung entschieden
Dauer und Abschluss
Die Ausbildung dauert in Teilzeit drei Schuljahre. Die Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Unterricht an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen in der Fachschule sowie der fachpraktischen Ausbildung in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung sowie einer Projektpräsentation mit Kolloquium ab. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen)" zu führen.
Erwerb der Fachhochschulreife
Der Abschluss an der Fachschule ist gemäß Fachschulverordnung der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung für die Gleichwertigkeit mit der Fachhochschulreife in Rheinland-Pfalz ist, dass die Gesamtqualifikation und somit das Abschlusszeugnis erlangt wurden.
Die Schule ist eine staatlich anerkannte berufsbildende Schule und gehört zur Stiftung kreuznacher diakonie.
Bewerbung
Zeitplan Bewerbungsverfahren an der Fachschule:
Ab 01. November: Bewerbungen für das darauffolgende Schuljahr können eingereicht werden.
Bis spätestens 15. Februar: Alle Bewerbungen, die regulär berücksichtigt werden sollen, müssen in der Fachschule vorliegen. Spätere Bewerbungen werden auf der Warteliste geführt.
Bis spätestens 15. März: Zu allen bis zum 15. Februar eingegangenen Bewerbungen ergeht eine Nachricht: Entweder Zusage oder Absage oder Warteliste oder Aufforderung, sich wegen des Hauptschulabschlusses mit allen Bewerbungsunterlagen an die Schulaufsichtsbehörde zu wenden.
Bis spätestens 31. März: Von allen Bewerber/innen, die eine Zusage erhalten haben, liegt die Schulplatz-Annahmeerklärung in der Fachschule vor. Der Schulplatz wird ansonsten an andere Interessenten vergeben. Alle Bewerber/innen, die sich wegen des Hauptschulabschlusses an die Schulaufsichtsbehörde wenden sollten, haben ihre vollständigen Unterlagen bei der Schulaufsichtsbehörde eingereicht. Ansonsten können sie für das anstehende Eignungsfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden und der Schulplatz wird an andere Interessenten vergeben.
Bis spätestens 15. April: Von der Schulaufsichtsbehörde erhält die Fachschule den Auftrag, das Eignungsfeststellungsverfahren für die Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss durchzuführen.
Bis spätestens 30. April: Die Einladungen zum Eignungsfeststellungsverfahren ergehen an die Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss.
Bis spätestens 15. Mai: Das Eignungsfeststellungsverfahren wird an der Fachschule durchgeführt.
Bis spätestens 15. Juni: Die Fachschule entscheidet anhand der von der Schulaufsichtsbehörde vorliegenden Genehmigungen für Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss über die Vergabe noch offener Schulplätze. An die Bewerber/-innen ergehen entsprechende Benachrichtigungen.
Bis spätestens 31.Juli: Alle Nachweise zu den formalen Zugangsvoraussetzungen müssen in der Fachschule vorliegen. Ansonsten wird der Schulplatz an andere Interessenten vergeben.
Achtung: Zusagen im Nachrückverfahren: Bewerber/-innen, die über die Warteliste im Nachrückverfahren einen Schulplatz erhalten, kommen der Aufforderung bezüglich noch zu erbringender Nachweise in der in der Benachrichtigung benannten Frist nach. Ansonsten wird der Schulplatz an andere Interessenten vergeben.
Achtung: Information und Kommunikation:Zu den hier benannten Verfahrensschritten erfolgen wegen der hohen Anzahl der Bewerbungen und der gebotenen Gleichbehandlung keine gesonderten Informationen oder Erinnerungen. Von diesbezüglichen Nachfragen bei der Fachschule ist daher abzusehen.
Downloads
Links
- Schulgesetz
- Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
- Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz
- Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen
- Lehrplan für die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege
- Rahmenplan Heilerziehungspflege zur Durchführung der fachpraktischen Ausbildung in der Praxisstelle
- Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in Rheinland-Pfalz


