Erzieher/-in| berufsbegleitend
Für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik liegt für alle Ausbildungsgänge eine AZAV-Zertifizierung vor. Interessierte Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die Jobcenter gefördert werden, sind herzlich eingeladen, sich an unserer Schule zu bewerben.
Arbeit und Ausbildung werden miteinander verbunden.
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerber/-innen mit ausländischem Schulabschluss müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 (oder höher) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit Abschlusszertifikat nachweisen. Dieses Erfordernis besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft – also auch für deutsche Staatsbürger/-innen, die ihren letzten Schulabschluss im Ausland erworben haben.
Für alle Bewerber/-innen gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
1. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).
Weitere Berufserfahrungen (auch fachfremde) sind ausdrücklich erwünscht!
2. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit (= eine Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld).
Weitere Berufserfahrungen (auch fachfremde) sind ausdrücklich erwünscht!
3. Möglichkeit
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.
Weitere Berufserfahrungen (auch fachfremde) sind ausdrücklich erwünscht!
4. Möglichkeit
Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder Allgemeine Hochschulreife und ein mindestens sechswöchiges Praktikum (240 Stunden) in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.*
*Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden.
Hauptschulabschluss: Eine Zulassung mit Hauptschulabschluss ist nur statthaft, wenn es nicht genügend Bewerber/-innen mit Sek. 1 – Abschluss gibt. Nur wenn dieser Fall eintritt, wir zunächst ein Eignungsfeststellungsverfahren eröffnet und im Anschluss seitens der Schulaufsichtsbehörde über die Zulassung entschieden.
Ausbildungsstruktur, Dauer und Abschluss
Die Ausbildung findet je zur Hälfte in der Schule (an zwei Wochentagen in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr) und in einer sozialpädagogischen Einrichtung (an den restlichen Tagen) statt und dauert drei Jahre.
Im zweiten Ausbildungsjahr sind vor und während der Sommerferien zwei Praktika à 60 Stunden zu absolvieren. Die Auswahl der Praktikumsstellen erfolgt nach Rücksprache und Genehmigung durch die Lehrkräfte.
Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erwerben die Schüler/innen die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in“ (Bachelor Professional in Sozialwesen) zu führen. Der Abschluss ist gleichwertig mit der Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz.
Bewerbung
Zeitplan Bewerbungsverfahren an der Fachschule:
Ab 01. November: Bewerbungen für das darauffolgende Schuljahr können eingereicht werden.
Bis spätestens 15. Februar: Alle Bewerbungen, die regulär berücksichtigt werden sollen, müssen in der Fachschule vorliegen. Spätere Bewerbungen werden auf der Warteliste geführt.
Bis spätestens 15. März: Zu allen bis zum 15. Februar eingegangenen Bewerbungen ergeht eine Nachricht: Entweder Zusage oder Absage oder Warteliste oder Aufforderung, sich wegen des Hauptschulabschlusses mit allen Bewerbungsunterlagen an die Schulaufsichtsbehörde zu wenden.
Bis spätestens 31. März: Von allen Bewerber/innen, die eine Zusage erhalten haben, liegt die Schulplatz-Annahmeerklärung in der Fachschule vor. Der Schulplatz wird ansonsten an andere Interessenten vergeben. Alle Bewerber/innen, die sich wegen des Hauptschulabschlusses an die Schulaufsichtsbehörde wenden sollten, haben ihre vollständigen Unterlagen bei der Schulaufsichtsbehörde eingereicht. Ansonsten können sie für das anstehende Eignungsfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden und der Schulplatz wird an andere Interessenten vergeben.
Bis spätestens 15. April: Von der Schulaufsichtsbehörde erhält die Fachschule den Auftrag, das Eignungsfeststellungsverfahren für die Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss durchzuführen.
Bis spätestens 30. April: Die Einladungen zum Eignungsfeststellungsverfahren ergehen an die Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss.
Bis spätestens 15. Mai: Das Eignungsfeststellungsverfahren wird an der Fachschule durchgeführt.
Bis spätestens 15. Juni: Die Fachschule entscheidet anhand der von der Schulaufsichtsbehörde vorliegenden Genehmigungen für Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss über die Vergabe noch offener Schulplätze. An die Bewerber/-innen ergehen entsprechende Benachrichtigungen.
Bis spätestens 31.Juli: Alle Nachweise zu den formalen Zugangsvoraussetzungen müssen in der Fachschule vorliegen. Ansonsten wird der Schulplatz an andere Interessenten vergeben.
Achtung: Zusagen im Nachrückverfahren: Bewerber/-innen, die über die Warteliste im Nachrückverfahren einen Schulplatz erhalten, kommen der Aufforderung bezüglich noch zu erbringender Nachweise in der in der Benachrichtigung benannten Frist nach. Ansonsten wird der Schulplatz an andere Interessenten vergeben.
Achtung: Information und Kommunikation:Zu den hier benannten Verfahrensschritten erfolgen wegen der hohen Anzahl der Bewerbungen und der gebotenen Gleichbehandlung keine gesonderten Informationen oder Erinnerungen. Von diesbezüglichen Nachfragen bei der Fachschule ist daher abzusehen.
Verkürzungsmöglichkeiten
Bewerber/-innen, die über einen Abschluss als staatlich geprüfte/-r Sozialassistentin/-assistent verfügen (oder über einen vergleichbaren Abschluss anderer Bundesländer), können sich für den Einstieg in die Mittelstufe bewerben und dies auf dem Aufnahmeantrag ankreuzen.
Bewerber/-innen, die aufgrund eines begonnenen oder abgeschlossenen Studiums die Ausbildung verkürzen möchten, müssen sich bitte mit entsprechendem Antrag und Nachweisen zu ihren Studienleistungen an das
Ministerium für Bildung
Referat 9406A
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
wenden. Sie erhalten von dort weitere Auskunft.
Verkürzungen aufgrund anderer Voraussetzungen sind schulrechtlich nicht vorgesehen.
Links
- Schulgesetz
- Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
- Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz
- Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen
- Lehrplan Sozialpädagogik | Ausbildungsbeginn 2023/24
- Lehrplan Sozialpädagogik | Ausbildungsbeginn 2024/25
- Erzieher Rahmenplan Berufspraktikum | Ausbildungsbeginn 2023/24
- Erzieher Rahmenplan Berufspraktikum | Ausbildungsbeginn 2024/25
- Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in Rheinland-Pfalz


