Erzieher/-in | Vollzeit
Für die Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik liegt für alle Ausbildungsgänge eine AZAV-Zertifizierung vor. Interessierte Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die die Jobcenter gefördert werden, sind herzlich eingeladen, sich an unserer Schule zu bewerben.
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/-in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.
Für die Ausbildung gilt die Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform gegliederte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen vom 02.02.2005.
Zugangsvoraussetzungen
Bewerber/-innen mit ausländischem Schulabschluss müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B 2 (oder höher) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit Abschlusszertifikat nachweisen. Dieses Erfordernis besteht unabhängig von der Staatsbürgerschaft – also auchfür deutsche Staatsbürger/-innen, die ihren letzten Schulabschluss im Ausland erworben haben.
Für alle Bewerber/-innen gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
1. Möglichkeit:
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, bundes- oder landesrechtlich geregelt oder als gleichwertig anerkannt).
2. Möglichkeit:
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit (= eine Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld).
3. Möglichkeit:
Qualifizierter Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) und das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind.
4. Möglichkeit:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein mindestens viermonatiges Praktikum in einer sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtung.*
*Ein freiwilliges soziales Jahr in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen kann angerechnet werden
Hauptschulabschluss: Eine Zulassung mit Hauptschulabschluss ist nur statthaft, wenn es nicht genügend Bewerber/-innen mit Sek.-1-Abschluss gibt. Nur wenn dieser Fall eintritt, wird zunächst ein Eignungsfeststellungsverfahren eröffnet und im Anschluss seitens der Schulaufsichtsbehörde über die Zulassung entschieden.
Ausbildungsstruktur, Dauer und Abschluss
Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen Ausbildungsabschnitt von zwei Schuljahren in Vollzeit und eine anschließende fachpraktische Ausbildung in einer geeigneten Praxisstelle (Berufspraktikum) von einem Jahr. Während des Berufspraktikums wird eine Vergütung bezahlt. Das Berufspraktikum kann auch mit halbem Beschäftigungsumfang auf zwei Jahre gestreckt werden.
Der Unterricht ist in dieser Ausbildungsstruktur familienfreundlich ausgerichtet. Er beginnt frühestens um 8:45 und endet spätestens um 13:00 Uhr. In dem schulischen Ausbildungsabschnitt sind zwei Praktika zu absolvieren. Die Praktika dauern jeweils 6 Wochen. Die Auszubildenden können sich die Praxisstellen selbst auswählen. Dabei werden sie von den Lehrkräften beraten.
Zum Abschluss des schulischen Ausbildungsabschnittes findet eine Prüfung statt. Der Erfolg der Prüfung entscheidet über die Zulassung zum Berufspraktikum. Am Ende des zweiten Ausbildungsabschnittes (nach dem Berufspraktikum) ist die Abschlussprüfung abzulegen. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben die Auszubildenden die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/-in“ (Bachelor Professional in Sozialwesen) zu führen.
Der Abschluss ist mit der Fachhochschulreife für Rheinland-Pfalz gleichwertig.
Finanzierung
Neben der Möglichkeit für Umschüler/-innen, die mit Bildungsgutscheinen über die Jobcenter gefördert werden, gibt es für die meisten unserer Schüler/-innen die Möglichkeit, das sogenannte Aufstiegs-BAFöG zu beziehen. Mit dieser finanziellen Förderung des Staates erhalten Sie einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Informieren Sie sich gerne hier, ob Sie berechtigt sind.
Bewerbung
Zeitplan Bewerbungsverfahren an der Fachschule:
Ab 01. November: Bewerbungen für das darauffolgende Schuljahr können eingereicht werden.
Bis spätestens 15. Februar: Alle Bewerbungen, die regulär berücksichtigt werden sollen, müssen in der Fachschule vorliegen. Spätere Bewerbungen werden auf der Warteliste geführt.
Bis spätestens 15. März: Zu allen bis zum 15. Februar eingegangenen Bewerbungen ergeht eine Nachricht: Entweder Zusage oder Absage oder Warteliste oder Aufforderung, sich wegen des Hauptschulabschlusses mit allen Bewerbungsunterlagen an die Schulaufsichtsbehörde zu wenden.
Bis spätestens 31. März: Von allen Bewerber/innen, die eine Zusage erhalten haben, liegt die Schulplatz-Annahmeerklärung in der Fachschule vor. Der Schulplatz wird ansonsten an andere Interessenten vergeben. Alle Bewerber/innen, die sich wegen des Hauptschulabschlusses an die Schulaufsichtsbehörde wenden sollten, haben ihre vollständigen Unterlagen bei der Schulaufsichtsbehörde eingereicht. Ansonsten können sie für das anstehende Eignungsfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden und der Schulplatz wird an andere Interessenten vergeben.
Bis spätestens 15. April: Von der Schulaufsichtsbehörde erhält die Fachschule den Auftrag, das Eignungsfeststellungsverfahren für die Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss durchzuführen.
Bis spätestens 30. April: Die Einladungen zum Eignungsfeststellungsverfahren ergehen an die Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss.
Bis spätestens 15. Mai: Das Eignungsfeststellungsverfahren wird an der Fachschule durchgeführt.
Bis spätestens 15. Juni: Die Fachschule entscheidet anhand der von der Schulaufsichtsbehörde vorliegenden Genehmigungen für Bewerber/-innen mit Hauptschulabschluss über die Vergabe noch offener Schulplätze. An die Bewerber/-innen ergehen entsprechende Benachrichtigungen.
Bis spätestens 31.Juli: Alle Nachweise zu den formalen Zugangsvoraussetzungen müssen in der Fachschule vorliegen. Ansonsten wird der Schulplatz an andere Interessenten vergeben.
Achtung: Zusagen im Nachrückverfahren: Bewerber/-innen, die über die Warteliste im Nachrückverfahren einen Schulplatz erhalten, kommen der Aufforderung bezüglich noch zu erbringender Nachweise in der in der Benachrichtigung benannten Frist nach. Ansonsten wird der Schulplatz an andere Interessenten vergeben.
Achtung: Information und Kommunikation:Zu den hier benannten Verfahrensschritten erfolgen wegen der hohen Anzahl der Bewerbungen und der gebotenen Gleichbehandlung keine gesonderten Informationen oder Erinnerungen. Von diesbezüglichen Nachfragen bei der Fachschule ist daher abzusehen.
Verkürzungsmöglichkeiten
Bewerber/-innen, die über einen Abschluss als staatlich geprüfte/-r Sozialassistentin/-assistent verfügen (oder einen vergleichbaren Abschluss anderer Bundesländer), können sich im Verlauf des schulischen Ausbildungsabschnitts für ein auf ein halbes Jahr verkürztes Berufspraktikum bewerben. Vor der Aufnahme in den Bildungsgang braucht hierzu nichts unternommen zu werden.
Bewerber/-innen, die aufgrund eines begonnenen oder abgeschlossenen Studiums die Ausbildung verkürzen möchten, müssen sich bitte mit entsprechendem Antrag und Nachweisen zu ihren Studienleistungen an das
Ministerium für Bildung
Referat 9406A
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
wenden. Sie erhalten von dort weitere Auskunft.
Verkürzungen aufgrund anderer Voraussetzungen sind schulrechtlich nicht vorgesehen.
Downloads
Links
- Schulgesetz
- Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen
- Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz
- Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen
- Lehrplan Sozialpädagogik | Ausbildungsbeginn 2023/24
- Lehrplan Sozialpädagogik | Ausbildungsbeginn 2024/25
- Erzieher Rahmenplan Berufspraktikum | Ausbildungsbeginn 2023/24
- Erzieher Rahmenplan Berufspraktikum | Ausbildungsbeginn 2024/25
- Trägerübergreifende Rahmenvereinbarung zur Praxisanleitung in Rheinland-Pfalz



